Eine Überlegung von Bernhard Meyer:

Kampf gegen „De-Banking“

Die NDS haben auf den heutigen (05.04.2024) Hinweisen Nr. 15 auf eine Multipolar-Meldung hingewiesen, die von einer höchst ärgerlichen Sache berichtet:

„Oppositionelle Medien verlieren Bankkonten
Plötzliche Kontokündigungen durch Banken: regierungskritische Online-Magazine Apolut und Manova betroffen / Journalistenverbände reagieren zurückhaltend“

Diese Konto-Kündigungen von dem Mainstream missliebigen Parteinen, Plattformen oder Einzelpersonen werden unter der smarten Bezeichnung „De-Banking“ in regierungsnahen Kreisen und vom Faeser-Ministerium bezahlten NGOs beworben. 

Sie verstoßen eindeutig gegen GG. 3:
(3.3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (...)

Die Regierung redet sich bisher hinaus, indem sie sagt, es sei Sache der privaten Banken zu entscheiden, wem sie ein Konto gibt oder entzieht. Wenn das rechtens wäre, müsste der Staat selbst Konten zur Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass jeder der eins braucht auch eins bekommt.

Warum klagt da niemand? Es geht schließlich nicht nur um Konten, sondern auch um Räume für Veranstaltungen zum Beispiel.

Rechtlich ist mir die Sache völlig klar, aber ich kann nicht klagen, weil ich kein Geld habe, um Rechtsanwälte dafür zu bezahlen, damit sie die richtigen Schriftsätze verfassen und die nötigen Schritte einleiten. Multipolar hat die RKI-Protokolle freigekämpft, könnte nicht eine Partei z.B. dieBasis diese Sache durchfechten, dass der Staat endlich das Grundrecht von Artikel 3 durchsetzt?