Mobbing & Lynchjustiz

Wir erinnern uns an alte Western, wo ein wütender Mob dabei ist einen Mann zu hängen, weil er ein Pferd gestohlen haben soll. Der Mann wird gerade rechtzeitig gerettet, weil der wirkliche Dieb gefunden wurde. Der Gerettete trägt eine scheußliche Narbe am Hals davon. Er wird zum hasserfüllten Rächer für andere Opfer von Lynch-Morden. Das ist eine Geschichte aus dem wilden Westen, bevor auch dort die Zivilisation Einzug hielt: unter anderem mit ordentlichem Gericht, Beweiserhebung, Prüfung des Sachverhalts, der Indizien und Zeugenaussagen und vor allem mit der Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils mit ordentlichem Richterspruch am Ende des Verfahrens. 

Dieser Grundsatz der Unschuldsvermutung bedeutet auch, dass man einem Angeklagten seine Schuld gerichtsfest nachweisen muss, ehe man ihn bestrafen und in irgendeiner Weise in seinen Freiheitsrechten einschränken darf. So läuft es in einem Rechtsstaat. So haben wir es in der Schule gelernt, so liest man es immer wieder in den Zeitungen.

Warum schreibe ich dann über solche Binsenweisheiten?

Weil ich leider immer öfter sehe, wie gegen diesen freiheitlichen Rechtsgrundsatz verstoßen wird. Im Kleinen wie im Großen. Obwohl: ist es wirklich klein, wenn über ein zwölfjähriges Schulkind im Netz etwas Falsches, Gemeines erzählt wird, was dann andere aufgreifen und gegen den Mitschüler hetzen und ihn ausgrenzen? Kann man sich ausmalen, welche seelischen Verletzungen das nach sich ziehen kann?

Im Großen wird das gleiche Muster wiederholt und ohne gerichtliche Prüfung rufschädigende Behauptungen über Personen oder Parteien verbreitet. 

Vollends zur Lynchjustiz wird die Sache, wenn aufgrund der Hetze eine Partei sich nicht mehr versammeln kann, weil sie keinen Raum findet. Wirte erhalten Drohungen vom Mob, wenn er es wagt einer Partei, z.B. der Basis oder der AfD, einen Saal anzubieten. Oder noch gravierender, wenn der Partei oder einem kritischen Oppositionsmedium das Konto gekündigt wird, so dass keine Spenden mehr eingezahlt werden können. Das geschieht immer häufiger ohne Begründung und wird sogar aus Regierungskreisen (vor allem im Faeser-Ministerium) als Kampfmittel gegen Rechts unter der smarten Bezeichnung "debanking" empfohlen. Und das alles ohne richterlichen Beschluss, dass die Person oder die Partei gegen ein Gesetz verstoßen oder sich sonst rechtswidrig verhalten hat und dafür von Rechts wegen durch das Gericht bestraft werden muss. 

Mit der Konto- oder Saalverweigerung wird der Rechtsweg umgangen, also der Rechtsstaat ausgehebelt.

Konsequenz: 

Um den „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“ aufrecht zu halten, darf der Staat die Vergabe von Räumen und Konten nicht allein privaten Unternehmen überlassen, sondern muss selbst dafür sorgen, dass jeder Bürger und jede (nicht verbotene) Partei sowohl ein Konto als auch einen Saal für Versammlungen bekommt.